Go Russia Allgemeine Reisebedingungen
1.1 Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde der GR Travel Group Ltd. (im Folgenden "Go Russia", "Reiseveranstalter", "wir", "uns", "unser") den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte in der Regel schriftlich (online auf unserer Webseite) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisende ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch die Go Russia, jedoch längstens 14 Tage ab dem Datum der Anmeldung gebunden.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Go Russia zustande. Der Reisende erhält dazu von der Go Russia eine schriftliche Bestätigungsrechnung. Weicht der Inhalt der Bestätigungsrechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das die Go Russia 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von zehn Tagen die Annahme erklärt.
1.3 Der Reiseveranstalter kann aufgrund von Sonderangeboten, Werbeaktionen und anderen Zustimmungen, die für Ihre aktuelle Reservierung gültig sind, bestimmte Geschäftsbedingungen vereinbaren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen ausdrücklich mitgeteilt und auf dieser Website veröffentlicht:
- Sonderangebot, Frühbuchen 2021, Buchungen zwischen dem 01/12/2020 und dem 15/03/2021 (einschließlich), reisen in 2021
- Sonderangebot, Frühbuchen 2022, Buchungen zwischen dem 01/12/2020 und dem 31/05/2021 (einschließlich). reisen in 2022
Ihr gezahlter Reisepreis wird abgesichert durch unseren Treuhänder. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Buchungsbestätigung.
2.1 Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises ohne Flüge plus der volle Betrag für Flüge fällig, jedoch Minimum €100 pro Person.
2.2 Der restliche Reisepreis wird spätestens 56 Tage vor Reiseantritt fällig.
2.3 Bei Buchungen, die weniger als 56 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
2.4 Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reisenden ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Bei Überweisungen ist der vollständige Zahlungseingang des Reisepreises auf dem Konto der Go Russia oder des durch Go Russia bevollmächtigten Abrechnungspartners maßgeblich.
2.5 Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach seiner Wahl bei vollständigem Zahlungseingang des Reisepreises ausgehändigt oder zugesandt. Wir bemühen uns um rechtzeitige Zusendung der Reiseunterlagen. Sollten diese wider Erwarten sieben Tage vor Reisebeginn nicht eingetroffen sein, benachrichtigen Sie uns bitte. Der Versand aller Reisedokumente erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.
2.6 Die Go Russia ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser den fälligen Reisepreis nach einer Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht gezahlt hat.
2.7 Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
3.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm und Leistungsbeschreibung (Prospekt, Webseite) sowie aus der Buchungsbestätigung und den ausdrücklich mit dem Reisenden vereinbarten Sonderwünschen sowie den hierauf bezogenen, die Vereinbarung nachträglich wiedergebenden Informationen in der Reisebestätigung.
3.2 Die im Prospekt der Go Russia enthaltenen Angaben sind bindend. Die Go Russia behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter Reiseleistungen der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
3.3 Aus den genannten Gründen behält sich die Go Russia überdies auch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des konkreten Reisepreises der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
3.4 Reisebüros und Reiseleitungen sind nicht bevollmächtigt vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss (auch aufgrund des spezifischen Charakters von Abenteuer- und Expeditionsreisen) notwendig werden und die von der Go Russia nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Go Russia ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Go Russia dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Inlandsflüge im Zielgebiet sind nicht selten durch Flugverspätungen, Flugplanänderungen, Flugausfalle, Überbuchungen und Umbuchungen auf andere Flüge bzw. Transportmittel betroffen. Auch bei den Hotels kann es auf Grund von unerwarteten Renovierungsarbeiten und Überbuchungen zu Wechseln kommen.
4.3 Bei Linienflügen gelten die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen der Abflugzeiten teilweise nicht vermeidbar sind. Der Reiseteilnehmer ist daher verpflichtet, sich maximal 48 Stunden vor dem Flug den genauen Zeitpunkt des Abfluges bestätigen zu lassen.
4.4 Sollte bei Bahnfahrten in Einzelfällen aus nicht vorhersehbaren Gründen das gegen Aufpreis gebuchte 1.Klasse-2-Bett-Abteil oder 4-Bett-Abteil zur Belegung mit 2 Personen einmal nicht zur Verfügung stehen, erfolgt die Unterbringung in 4-Bett-Abteilen und wir erstatten den Aufpreis unter Ausschluss weitergehender Ansprüche. Der zeitliche Ablauf des Besichtigungsprogramms wird von den örtlichen Partner-Reisebüros festgelegt und dem Reisenden nach Ankunft in jeder Stadt bekannt gegeben. Am Anreisetag kann bei sehr später Ankunft im Hotel das Abendessen in Ausnahmefällen entfallen.
4.5 Die Go Russia behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise gültigen Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.6 Die Go Russia hat gegenüber dem Reisenden eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Eine Preiserhöhung muss dem Reisenden jedoch spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Abreisetermin zugehen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig.
4.7 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Go Russia in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
4.8 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Go Russia dieser gegenüber geltend zu machen.
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder seinen empfangszuständigen Personen. Die Go Russia empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann die Go Russia eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von der Go Russia ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
5.3 Die Go Russia kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs sowie der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn eine Entschädigung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis unter Beachtung der nachstehenden Gliederung festsetzen (pauschalieren):
Rücktrittzeitpunkt an dem wir die Reiserücktritterklärung empfangen haben | Stornogebühr |
Rücktritt bis 56 Tage vor Reiseantritt | Anzahlung |
43 bis 56 Tage (inklusive) vor Reiseantritt | 40% |
29 bis 42 Tage (inklusive) vor Reiseantritt | 50% |
15 bis 28 Tage (inklusive) vor Reiseantritt | 75% |
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise | 100% |
Als Rücktritt gelten auch alle Fälle, in denen das vorgesehene Verkehrsmittel infolge verspäteter Anreise nicht erreicht wird oder die Reise infolge unvollständiger oder nicht vorhandener Grenzübertritts oder sonstiger Dokumente nicht angetreten werden kann. Dem Reisenden ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden der Go Russia in Wirklichkeit geringer ist bzw. die ersparten Aufwendungen von der Go Russia höher sind oder ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist. Wir empfehlen Ihnen dringend eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
5.4 Bei geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 pro Person, vorbehaltlich der Kosten des Leistungsträgers. Einige Flugtarife sind grundsätzlich nicht umzubuchen bzw. zu erstatten.
5.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann die Go Russia bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 30,00 pro Reiseteilnehmer erheben, vorbehaltlich der Kosten des Leistungsträgers. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Voraussetzung jeder Buchungsänderung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Go Russia kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der Go Russia gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird die Go Russia sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2 Ein Anspruch auf Rückerstattung ersparter Aufwendungen nach Ziffer 6.1 besteht nicht.
Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit der Reiseleitung oder dem örtlichen Vertreter des Veranstalters, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft sowie Plätze im Flugzeug oder Zug noch frei sind. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie bei Reiseverlängerungen unbedingt die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und Visa.
8.1 Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von örtlichen Reiseleitern oder Vertretungen oder Beauftragten (z.B. der Vermieter von Ferienwohnungen) betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen.
8.2 Während der Tour müssen Sie die Autorität und die Entscheidungen unserer Mitarbeiter, Tourleiter und Vertragspartner befolgen. Deren Entscheidungen bezüglich des Verhaltens, der Route und der Tourenziele stehen fest. Sollten nach deren Ermessen Ihr Verhalten oder Ihr körperlicher Zustand die vorrangige Sicherheit, das Wohl und die Gesundheit der gesamten Gruppe gefährden, könnten Sie vom weiteren Verlauf der Tour ohne Recht auf Rückerstattung ungenutzter Leistungen ausgeschlossen werden.
Die Go Russia kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
9.1 Die Go Russia kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter der Go Russia sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.
9.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann die Go Russia vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die Go Russia verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Die Go Russia kann von der Reise bis zum 14. Tag vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung konkret angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9.3 Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Go Russia deshalb nicht zumutbar ist, weil die der Go Russia im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden, kann der Reiseveranstalter bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, soweit er die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
10.1 Die Go Russia kann den Reisevertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt kündigen, wenn dadurch die Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden die Kündigung gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Go Russia für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10.2 Weiterhin ist die Go Russia verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Alle Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
11.1 Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Sie verpflichten sich bei Ihrer Anmeldung, sich (1.) der potenziellen Risiken und Gefahren einer Erlebnisurlaubsreise bewusst zu sein und (2.) sich in der psychischen und physischen Lage zu befinden, die ausgewählte Tour zu unternehmen. Sie müssen uns vor Ihrer Buchung über existierende gesundheitliche Probleme oder Einschränkung informieren, die Einfluss auf Ihr Reisearrangement haben könnten.11.2 Einige der von der Go Russia angebotenen Reisen haben Expeditionscharakter und führen in Gebiete mit mangelnder oder keinerlei touristischer Infrastruktur (z.B. Kamchatka, Elbrus, Abenteuerreisen, etc.). Trotz sorgfältiger Vorausplanung sind wir auf die ortsüblichen Gegebenheiten bei der Unterbringung, Verpflegung, Beförderung, etc. angewiesen. Auf eine touristische Infrastruktur kann in entlegenen Gebieten nicht zurückgegriffen werden und es kann auch Einschränkungen im Komfort und in der Vorausplanung geben. Die Reisen setzen voraus, dass die Reisenden sich dieser Einschränkungen voll bewußt sind. Es muß grundsätzlich mit möglichen Änderungen im Reiseverlauf, Improvisationen, Unpünktlichkeit oder schlechten Witterungsbedingungen gerechnet werden.
12.1 Die Go Russia haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegeben Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Für den Fall, dass die Go Russia lediglich Vermittler von Reiseleistungen ist, hat sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reisebürokaufmanns;
- die vermittelte Reiseleistung zu besorgen und sich zu diesem Zweck um den Vertragsschluss zu bemühen;
- die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und
- alles zu tun, um den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
12.2 Die Go Russia bemüht sich um bestmögliche Hotelunterbringung innerhalb der gebuchten Kategorie, hat aber in Gebieten mit wenig entwickelter touristischer Infrastruktur keinen Einfluss auf die Qualität der Hotels und Zimmer. Für das gesamte Zielgebiet gilt, dass mit gelegentlichen Einschränkungen hinsichtlich Komfort (z.B. Heizung, Wasserversorgung, Sanitär und Elektroinstallationen), Service und Hygiene (Sauberkeit) gerechnet werden muss. Die Hotels liegen nicht immer im Stadtzentrum, verfügen aber im allgemeinen über eine gute öffentliche Verkehrsanbindung. Sollte der Unterkunftsstandard von dem vorgesehenen erheblich abweichen, erstattet die Go Russia den vom Leistungsträger festgesetzten Minderungsbetrag unter Ausschluss weitergehender Ansprüche. Die Go Russia hat nicht immer Einfluss auf die Auswahl der Dolmetscher und Fremdenführer durch die Reiseorganisationen der Zielgebiete nach Sprach- und Fachkenntnissen. Im Flugverkehr innerhalb Russlands besteht ein Rauch und Alkoholverbot, Mahlzeiten werden nur bei Langstreckenflügen gereicht. Die Schlafwagen und sonstigen Beförderungsmittel entsprechen hinsichtlich Komfort und Hygiene nicht überall westeuropäischem Standard.
13.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
13.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
13.3 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel an der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
14.1 Die vertragliche Haftung der Go Russia für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn die Go Russia für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
14.2 Die Go Russia haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Flugtickets usw.) und die in der Reiseausschreibung oder Rechnung ausdrücklich als Fremdleistung oder Zusätzliche Leistungen gekennzeichnet wurden. Bei Linienflügen gelten die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften.
14.3 Individuelle Gestaltung/ Ausflüge. Die individuelle Gestaltung Ihres Aufenthalts und zusätzliche Ausflüge, die nicht mit zum Reisepacket gehören, unternehmen Sie auf eigene Gefahr.
14.4 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Reisende muss eine für die Gesamtdauer der Tour gültige Unfall-Versicherungspolice besitzen.
14.5 Ein Schadensersatzanspruch gegen die Go Russia ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
14.6 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
14.7 Die Teilnahme an Abenteuerreisen, Bergbesteigungen, Wanderungen, Ausflügen in unbesiedelte Gebiete, Bootsausflügen, Floss- oder Kanutouren, Helikopterflügen, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen erfolgt auf eigenes Risiko des Reisenden. Eine Haftung ist ausgeschlossen, falls kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Reiseveranstalters vorliegt. Bei Reisen in abgelegene Gebiete muß bei dem Expeditionscharakter unserer Reisen insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Transportmittel, die durch die besondere Beanspruchung der Fahrzeuge oder Witterungsverhältnisse auftreten kann, die Haftung für verlorene Reisetage ausgeschlossen wird.
14.8 Wir haften nicht für das Scheitern Ihrer Reise oder, im Krankheits- oder Todesfall im Anschluss an die Reise, falls dies nicht durch unser Verschulden oder das Verschulden unserer Anbieter und Zulieferer zustande kam, da: a) der Kunde die Nichterfüllung des Vertrags/ den Schaden verschuldet hat oder b) die Nichterfüllung/ der Schaden auf einen Dritten zurückzuführen ist, der nicht in Verbindung mit dem Reiseveranstalter steht oder c) der Schaden durch unvorhersehbare Umstände, die durch die Einhaltung aller Verpflichtungen seitens des Reiseveranstalters, nicht hätten verhindert werden können, verursacht wurde.
14.9 Eine Haftung des Reiseveranstalters ist auch ausgeschlossen, wenn der Reisende einen Schaden selbst verursacht hat, insbesondere wenn er sich nicht an geltende Sicherheitsvorschriften gehalten hat, wenn er Anweisungen der Reiseleitung nicht befolgt hat oder wenn er zum Zeitpunkt der Verursachung unter dem Einfluß von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stand.
14.10 Eigene Anreise: Für Kunden, die die Reise ohne An- und Abreise gebucht haben, haften wir erst ab dem Moment, da Sie zur vereinbarten Zeit am Treffpunkt auf unseren Reisebeauftragten treffen. Wenn Sie nicht zur vereinbarten Zeit am Treffpunkt erscheinen, haften wir nicht für zusätzliche Kosten, die Ihnen dadurch entstehen können, zu Ihrer Gruppe zu gelangen.
15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Go Russia geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
15.2 Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und der Go Russia Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die Go Russia die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.
16.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
16.2 Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) oder an den Veranstalter bzw. an dessen Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Reiseleitungen bzw. Vertretungen von Go Russia vor Ort sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen der Go Russia anzuerkennen.
16.3 Bei Reisegepäck sind Verluste oder Beschädigung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne eine rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen Ausschlussfristen enthalten.
17.1 Die Go Russia steht dafür ein, Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die notwendigen Pass- und Visumerfordernisse, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gelten möglicherweise andere Pass- und Visumerfordernisse über die das zuständige Konsulat Auskunft gibt. Darüber hinaus verpflichtet sich die Go Russia den Reisenden über die notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
17.2 Ist ein Visum erforderlich, wird dessen Besorgung i.d.R. vom Reiseveranstalter übernommen. Der Reiseteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz eines Reisepasses ist, der i.d.R. noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein muss.
17.3 Die Information über das Visumsverfahren, die notwendigen Unterlagen und Bearbeitungsfristen erhält der Reiseteilnehmer zusammen mit der Reisebestätigung.
17.4 Der Reisende ist für die Einhaltung der Bearbeitungsfristen aller notwendigen Visa selbst verantwortlich. Spätere Bewerbungen können unter Umständen nicht berücksichtigt werden, in jedem Fall fällt eine zusätzliche Express-Bearbeitungsgebühr zu Lasten des Reisenden an. Der Zusatzpreis wird am Tag der Abgabe des Visumantrags bestätigt, da er von Anzahl der Tage abhängig ist.
17.5 Die Go Russia haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die Go Russia mit deren Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
17.6 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
17.7 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Go Russia bedingt sind.
18.1 Die Russische Föderation verlangt von allen deutschen, österreichischen, schweizerischen Staatsbürgern, die in das Land einreisen, einen Nachweis über eine bestehende Reisekrankenversicherung, die bei einem in Russland anerkannten Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde.
18.2 Für die Russische Föderation sind zurzeit keine Impfungen vorgeschrieben.
18.3 Ergänzend zu den diesbezüglichen Angaben in den Länderinformationen weist der Reiseveranstalter ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren sollte, ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten wird verweisen.
19.1 Um an einer unserer Reisen teilnehmen zu können, müssen die Reisenden eine für die Gesamtdauer der Tour gültige Reisekranken, Reiseunfall und Reisehaftpflichtversicherungspolice besitzen. Der Reisende ist selber dafür zuständig, sich zu versichern. Er trägt auch die Verantwortung dafür, sich um eine Krankenversicherung für die volle Dauer der Reise zu kümmern, die Arztkosten, medizinische Versorgung, den Todesfall, Rückführungskosten, Helikoptertransport, Reiserücktritt und Reiseabbruch abdeckt. Kunden, die sich selbst um ihre Reiseversicherung kümmern, sollten sichergehen, dass alle in der Tour vorgesehenen Aktivitäten auch versichert sind und nicht von der Versicherung ausgenommen sind. Die Reisenden müssen nachprüfen, ob jegliche Reisversicherungen die wir vermitteln all das abdecken, was Sie benötigen und ob Sie eventuell zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen. Wir behalten uns vor, Ihre Reise bei nicht angemessener Versicherung vor Reiseantritt zu stornieren.
19.2 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten, Reisegepäckversicherung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
21.1 Der Unternehmenssitz von Go Russia ist London, Großbritannien. Der Reisende kann die Go Russia nur an ihrem Sitz verklagen.
21.2 Für Klagen der Go Russia gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Go Russia maßgebend.
22.1 Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten.
22.2 Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für die Informationen und Ratschläge, die wir bezüglich der Aufenthaltserlaubnis, des Visums, Impfungen, Klima, Kleidung, Gepäck und Spezialrüstung etc. erteilen. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung der benötigten Reiseunterlagen zuständig.
GR Travel Group Ltd., Boundary House Business Centre, Boston Road, London W7 2QE, Großbritannien.
Registriert in England und Wales, Registrierungsnummer 5381495, USt.-ID GB 863 4917 94.